Haushaltsabgabe statt Gerätegebühr: Eine Zukunft ohne GEZ?*
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland erfolgt derzeit über gesetzliche Rundfunkgebühren (so genannte GEZ-Gebühren), die sich am Besitz eines Empfangsgerätes orientieren. Am 01. Januar 2007 fand eine Ausweitung der Gebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (z.B. auf internetfähige Computer und Handys mit Online-Funktion) statt. Doch die Frage nach einer optimalen Bereitstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist weiterhin ungeklärt. Politisch wird eine Umstellung der Finanzierung auf eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe in Erwägung gezogen, die insbesondere vom Ministerpräsidenten Niedersachsens Wulff gefordert wird. Die Debatte gibt Anlass, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks generell aus ökonomischer Sicht zu analysieren.
Studien belegen eine Haushaltsabdeckung von mehr als 98 Prozent bei Rundfunk- und Fernsehgeräten in deutschen Privathaushalten. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der zunehmenden Bevölkerungsteile, die über internetfähige Computer und Mobiltelefone verfügen, ist davon auszugehen, dass sich der Nutzerkreis mit nahezu der gesamten Bevölkerung deckt. Derzeit sind nur 33,3 Mio. Geräte von privaten Haushalten gemeldet. Bei circa 39 Mio. Haushalten deutet dieses auf eine typische Trittbrettfahrerproblematik hin, d.h. Nutzer und Zahler stimmen keinesfalls überein.
Hinzu kommt, dass die GEZ derzeit Verwaltungskosten von rund 161,9 Mio. Euro verursacht. Ein Großteil der Kosten entsteht hierbei beim mühsamen Auftreiben von Schwarzsehern bzw. der Ausstrahlung präventiver Werbespots. Öffentlich-rechtliche Rundfunkdarbietungen stellen ein Kollektivgut dar, bei dem keine Rivalität bei der Nutzung besteht und der Ausschluss von Nicht-Zahlern etwa durch Verschlüsselung zu vertretbaren Kosten nicht möglich ist. Dieses liegt insbesondere daran, dass es noch ein analoges Signal gibt.
Bei bestehendem (gesetzlich festgelegtem) Grundversorgungsauftrag muss ein solches Gut über Beiträge finanziert werden. Allokativ wäre es mit Blick auf den Nutzerkreises optimal, einen Kopf-Beitrag zu erheben. Hierbei entspräche der Kreis der Nutzer in etwa dem der Zahler (Äquivalenz). Außerdem können Verwaltungskosten eingespart werden, da eine Bereitstellung über die GEZ überflüssig wird. Das Trittbrettfahrerproblem wäre somit gelöst.
Würde man sich für einen Zwangsbeitrag in Form eines Kopfbeitrags entscheiden, so würde dieser nach Berechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages in Abhängigkeit der Zahl der Gebührenbefreiungen zwischen 9 Euro und 11 Euro pro Monat betragen. Verfassungsrechtlich scheint aber ein solcher Beitrag mit Blick auf das Grundgesetz problematisch. Ein Single-Haushalt würde gegenüber einer Großfamilie deutlich bevorzugt. Es ist daher sinnvoll, den Beitrag als Haushaltsabgabe zu erheben (ähnlich der Abgabe für die Müllabfuhr). Eine Haushaltsabgabe würde nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Dienstes maximal 16 Euro pro Monat betragen.
Die Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen wird politisch ebenfalls diskutiert. Allerdings käme es hierbei zu einer erheblichen Zusatzlast (bis zu 50 Prozent), die durch Ausweichhandlungen (Steuerhinterziehung, weniger Arbeiten etc.) zu erwarten ist. Bei einem benötigten Volumen von derzeit 7,1 Mrd. Euro würde die Zusatzlast sogar die Verwaltungskosten der GEZ deutlich übersteigen. Eine Zwangsbeitragslösung bei einer Erweiterung des Nutzerkreises in Form einer Haushaltsabgabe stellt damit die aus ökonomischer Sicht optimale Finanzierungs- bzw. Bereitstellungsform dar.
Zukünftig kommt aber noch eine weitere Lösung in Betracht: In einer Welt der Konsumentensouveränität besteht ein erheblicher Zweifel am Grundversorgungsauftrag. Die fortschreitende Digitalisierung des Rundfunks lässt erwarten, dass die Exklusionskosten sinken werden. In Zukunft wird es damit möglich sein, etwa durch digitale Verschlüsselung, nach Konsumentenwünschen zu differenzieren. Damit handelt es sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zumindest langfristig um ein Klubkollektivgut, wie z.B. einem Tennisplatz, bei dem nur jener zahlt, der das Gut auch tatsächlich nutzen will. Dieses wäre wirtschaftlich sinnvoll und volkswirtschaftlich wünschenswert. Die bundesweite Digitalisierung ist jedoch nicht vor dem Jahr 2010 zu erwarten.
* Eine gleichnamige (und ausführlichere) Veröffentlichung ist von Andreas Hadamitzky und Korbinian von Blanckenburg erschienen im Wirtschaftsdienst, Bd. 86, 11/2006, 729-734.
Hadamitzky/Blanckenburg/Backhaus (2007): “Die Bereitstellung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkprogrammen - Eine Analyse auf Basis der Kollektivgütertheorie”, Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Bd. 8, Heft 3, 08/2007, 256-278, pdf.
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November 27th, 2007 at 00:14
Also eine Haushaltsabgabe ohne Ausshluss sehe ich nicht begründet. Durch Deinen Vorschlag erreichst Du zwar, dass ca. 160 Mio. € Verwaltungskosten gespart werden (was noch nicht mal 50 Cent/Monat je gemeldetem Gerät sind), allerdings muss jeder Nicht-Nutzer-Haushalt eine Zwangsabgabe von 16 € zahlen ohne einen zusätzlichen Nutzen zu erlangen. Ebenfalls ist für die Trittbrettfahrer das Ergebnis negativ, da diese für den gleichen Nutzen Aufwendungen von 16 € haben. Einzig und allein die bestehenden Nutzer haben einen Vorteil, da diese eine Ersparnis von ca. 1,50 € pro Monat realisieren können. Dafür haben diese aber auch keine Wahlmöglichkeit mehr, was den finanziellen Vorteil sicher überkompensiert. Darüber hinaus würden im vorgeschlagenen Modell sicherlich auch hohe Verwaltungskosten anfalle. Wer zahlt, wer nicht, wer kontrolliert, wer treibt ein?
Es ist kein Vorteil erkennbar. Im Gegenteil. Die Verwaltungskosten dienen dem sinnvollen Ausschluss von Nichtzahlern. Dieser Ausschluss wird zudem durch geringqualifizierte Arbeitskräfte verübt, deren Beschäftigung ein gesellschafspolisches Ziel sein sollte.
Fazit: Je länger ich darüber nachdenke, desto lieber zahle ich meinen GEZ-Beitrag.
Dezember 17th, 2007 at 11:52
Die Kritik von Dennis ist zumindest aus Verbrauchersicht verständlich, da die Umstellung auf eine optimale Tarifierung netto nur sehr geringe Vorteile bringt. Allerdings werden 162 Mio. Transaktionskosten gespart und das System wäre gerechter (Einhaltung des Kongruenzprinzips). Daher ist ein Festhalten am alten System eine Verschwendung von gesellschaftlichem Nettonutzen. Mal ganz davon abgesehen, dass ich langfristig keine Rechtfertigung mehr eine Zahlungsverpflichtung des Nutzers an das ÖR sehe.